Martin
Bläse
· Silberschmiedemeister
Mikrozensus
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16.08.2007 Amt Ostholstein Mitte an mich |
Vollstreckungsankündigung! In Ausführung eines Vollstreckungsauftrages der Finanzbehörde -Kasse.Hamburg- habe ich wegen folgender Rückstände bei Ihnen zu vollstrecken
Die Vollstreckung können Sie abwenden, wenn Sie den o.g. Gesamtbetrag innerhalb der nächsten 7 Werktage nach Erhalt dieser Ankündigung unter Angabe der Fall-Nr F-xxx/2007 auf eines der unten genannten Konten überweisen. Nach Ablauf dieser letzten Zahlungsfrist wird der Vollstreckungsbeamte Sie persönlich aufsuchen. Sollte dieser Sie dann nicht antreffen, ist er danach, auch in Ihrer Abwesenheit, gegebenenfalls nach Einholung einer richterlichen Durchsuchungsanordnug, gezwungen zu vollstrecken und notfalls verschlossene Türen und Behältnisse auf Ihre Kosten öffnen zu lassen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen werde ich umgehend eine Pfändung veranlassen (Kontopfändung bei Ihrem Bankinstitut, Lohnpfändung beim Arbeitgeber usw.) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage B. |
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17.08.2007 ich an das Amt Ostholstein Mitte |
Sehr geehrter Herr B. laut Bescheid des Statistischen Landesamtes vom 16.02.2007 ist die Vollstreckung des o.a. Bescheides eingestellt. (Kopie anbei) Deshalb ist Ihre Vollstreckungsankündigung hinfällig. Mit freundlichen Grüßen MB |
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07.09.2007 Amt Ostholstein Mitte an mich |
Sehr geehrter Herr Bläse, in Ihrem Schreiben vom 17. August 2007 teilen Sie mit, dass laut dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig Holstein die Vollstreckung eingestellt worden ist. Sie verweisen dazu auf das Schreiben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig Holstein vom 16. Februar 2007. In diesem Schreiben wird die Vollstreckung der Zwangsgeldfestsetzung vom 17. Mai 2006 eingestellt. Die Ihnen mit Vollstreckungsankündigung vom 16. August 2007 mitgeteilte Forderung bezieht sich vielmehr auf einen Zwangsgeldbescheid vom 24. Januar 2007. Da es sich hierbei offensichtlich um zwei verschiedene Zwangsgelder handelt, fordere ich Sie auf, den Betrag in Höhe von 162,50 Euro unter der Angabe der Fall-Nr. xxx/2007 auf eines der unten genannten Konten zu überweisen. Sollten Sie meiner Aufforderung bis zum 19. September nicht nachgekommen sein, fühle ich mich gezwungen weitere Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage B. |
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14.09.2007 ich an das Amt Ostholstein Mitte |
Sehr geehrter Herr B. aus dem von Ihnen genannten Bescheid vom 24. Januar 2007 zugestellt mit Zustellungsurkunde, ist keine Zwangsgeldforderung in der von Ihnen genannten Höhe zu entnehmen. Ich bitte Sie, die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung nachzuweisen. Mit freundlichen Grüßen MB |
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18.09.2007 Amt Ostholstein Mitte an mich |
Sehr geehrter Herr Bläse, aufgrund Ihres Schreibens vom 14. September 2007 gehe ich davon aus, dass Sie mit der Forderung der Finanzbehörde Hamburg bezüglich des Zwangsgeldes in Höhe von 150,00 Euro, laut Bescheid vom 24. Januar 2007, nicht einverstanden sind. Ich bitte Sie, sich zur Klärung des Sachverhaltes über die Zwangsgeldfestsetzung direkt mit der Finanzbehörde Hamburg (Kasse.Hamburg, Bahrenfelder Straße 254-260, 22765 Hamburg, Tel.: 040/42823-1900) in Verbindung zu setzen. In Ihrem oben genannten Schreiben bitten Sie darum, die Rechtmäßigkeit meiner Forderung(die Vollstreckungsgebühr) nachzuweisen. Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Für Amtshandlungen im Verwaltungszwangverfahren werden Kosten erhoben. Diese Kosten (Gebühren) sind eine Abgeltung für die Tätigkeit der Vollstreckungsbehörde, als Ersatz für seine allgemeinen Verwaltungskosten. Im Bundesland Schleswig Holstein richten sich die Kosten im Verwaltungszwangverfahren nach der Vollzugs- und Vollstreckungskostenordnung (VVKO). Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 VVKO i.V.m. der Anlage 2 der VVKO beträgt bei einer Forderungshöhe von 150,00 Euro die Vollstreckungsgebühr 12,50 Euro. Ich fordere Sie letztmalig auf, den Gesamtbetrag in Höhe von 162,50 Euro (150,00 Euro Zwangsgeld lt. Bescheid vom 24. Januar 2007 sowie 12,50 Euro Vollstreckungsgebühr) bis zum 28. September auf eines der unten genannten Konten zu überweisen oder mir ein Schreiben der Finanzbehörde Hamburg über die Aussetzung bzw. Rücknahme der Vollstreckung vorzulegen. Sollte ich bis zum oben genannten Termin keinen Zahlungseingang feststellen können, beziehungsweise keine Mitteilung von der Finanzbehörde Hamburg bezüglich einer Aussetzung oder Rücknahme des Vollstreckunghilfeersuchens erhalten haben, bin ich gezwungen die Vollstreckung der oben genannten Forderung durchzuführen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage B. |
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20.09.2007 Ich an Kasse Hamburg |
Sehr geehrte Damen und Herren, am 16. 8. 2007 erhielt ich eine Vollstreckungsankündigung des Amtes Ostholstein Mitte, das sich auf das oben genannte Aktenzeichen von Ihnen bezieht. Da mir weder vom Statistischen Amt ein Bescheid vorliegt, der mit den Angaben auf der Vollstreckungsankündigung übereinstimmt, noch ich einen Bescheid von Ihnen erhalten habe, aus dem ich diese Angaben nachvollziehen könnte, halte ich diese Forderung für nicht rechtmäßig. Das Amt Ostholstein Mitte hat mir daher nahegelegt, mich zur Klärung des Sachverhaltes an Sie zu wenden. Da mir eine Frist bis zum 29. September 2007 bis zur Vollstreckung eingeräumt wurde, bitte ich um zügige Bearbeitung dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen MB |
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27.09.2007 Kasse Hamburg an mich |
Bearbeitung eines Vollstreckungsersuchens Auftraggeber: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig Holstein Ersuchen vom 09.08.2007 Sehr geehrter Herr Bläse, Ihr Schreiben vom 20.9.07 ist hier eingegangen. Ich habe es zuständigkeitshalber an unseren Auftraggeber weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich bei zukünftigen Schreiben direkt dorthin. Mit freundlichen Grüßen A. |
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01.10.2007 Rosa (!) ohne Brifmarke im Briefkasten |
Sehr geehrter Herr Bläse, ich habe versucht Sie heute persönlich zu erreichen, um nachstehenden Vollstreckungsauftrag auszuführen. Ich habe Sie jedoch nicht angeroffen. Sie werden aufgefordert, für
Hierüber wurden Sie bereits schriftlich von dem Vollstreckungsbeamten unterrichtet am: Vollstreckungsankündigung am: 16.08.07 Ich werde in den nächsten Tagen erneut versuchen Sie zu erreichen, wenn kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist. Die Möglichkeit der Sach- bzw. Lohn- und Gehalts- sowie Kontopfändung behalte ich mir ausdrücklich vor. Im Auftrag O. Vollstreckungsbeamter |
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01.11.2007 Amt Ostholstein Mitte an mich |
Vollstreckungsankündigung! In Ausführung eines Vollstreckungsauftrages der Behörde Finanzbehörde -Kasse.Hamburg- habe ich wegen nachstehend näher bezeichneten Forderung bei Ihnen zu vollstrecken
Die Vollstreckung können Sie abwenden, wenn Sie die oben genannte Gesamtforderung innerhalb der nächsten sieben Werktage nach Erhalt dieser Ankündigung unter Angabe der Fall-Nr F-xxx/2007 auf eines der unten genannten Konten überweisen. Nach Ablauf dieser letzten Zahlungsfrist wird der Vollstreckungsbeamte Sie persönlich aufsuchen. Sollte dieser Sie dann nicht antreffen, ist er danach, auch in Ihrer Abwesenheit, gegebenenfalls nach Einholung einer richterlichen Durchsuchungsanordnug, gezwungen zu vollstrecken und notfalls verschlossene Türen und Behältnisse auf Ihre Kosten öffnen zu lassen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen werde ich umgehend eine Pfändung veranlassen (Kontopfändung bei Ihrem Bankinstitut, Lohnpfändung beim Arbeitgeber usw.) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage B. |
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19.11.2007 Rosa (!) ohne Brifmarke im Briefkasten |
Sehr geehrter Herr Bläse, ich habe versucht Sie heute persönlich zu erreichen, um nachstehenden Vollstreckungsauftrag auszuführen. Ich habe Sie jedoch nicht angeroffen. Sie werden aufgefordert, für
Hierüber wurden Sie bereits schriftlich von dem Vollstreckungsbeamten unterrichtet am: Vollstreckungsankündigung am: 01.11.2007 Ich werde in den nächsten Tagen erneut versuchen Sie zu erreichen, wenn kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist. Die Möglichkeit der Sach- bzw. Lohn- und Gehalts- sowie Kontopfändung behalte ich mir ausdrücklich vor. Im Auftrag O. Vollstreckungsbeamter |
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Am 28. 11. 2007 wurden die Ergebnisse des Mikrozensus 2006 auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Wir haben daraufhin keinen weiteren Bescheid erhalten, nicht einmal eine Benachrichtigung, daß die Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt worden sind. Aber damit war die Geschichte noch lange nicht zu Ende... |