Martin Bläse · Silberschmiedemeister

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Mikrozensus

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Mitte Mai 2006
1. Bereits als junger Mensch habe ich mich entschieden,
mein Leben darauf auszurichten, dem Wohl des Ganzen zu dienen.
Daraufhin habe ich das Silberschmiedehandwerk erlernt.
Die wesentliche Aufgabe eines Silberschmiedes ist die Anfertigung von sakralen Geräten.
Die Voraussetzung dafür ist, daß in diesem Beruf spirituelles und handwerkliches Wissen
gekoppelt wird, da sakrale Objekte eine spirituelle Botschaft zu überbringen haben.
Das heißt, sie dienen in allen Kulturen und Religionen dazu, die Menschen zu inspirieren,
ihr Leben einem «höheren Ziel» zu widmen und nicht nur ihren Eigennutz im Auge zu haben.
Eine solche Aufgabe «sakrale» oder «heilige» Gegenstände anzufertigen,
birgt auch immer die Gefahr der Manipulation und Machtausübung in sich.
Um mich davor zu schützen, habe ich ein Gelöbnis abgelegt, keinerlei Macht auszuüben
und auch nicht zuzulassen, daß irgend jemand anders Macht auf mich ausübt.
Deshalb kann ich an keiner Befragung teilnehmen,
die mit Macht (z. B. Zwangsgeldandrohung) erzwungen werden soll.

2. Meine Forschung nach dem Wesen der sakralen Schmiedekunst hat mich dahin geführt,
daß sich meine Objekte bei weitem nicht auf «Kirchenausstattung» beschränken.
Seit 1993 schmiede ich Klangobjekte und gebe damit meditative Konzerte.
Die Basis dieser Konzerte ist, daß ich das, was sich durch meine Objekte
und durch die Klänge ausdrückt, selbst verwirklicht habe und selbst lebe.
Erst durch diese Aufrichtigkeit können sie inspirierend wirken.
Mein Konzertthema für 2006 ist «Die Freiheit des Geistes»

Der Mikrozensus hat nicht das Ziel, die Freiheit des Geistes zu fördern.
Er strebt noch nicht einmal das humanistische Ideal
von der «freien Entfaltung des Individuums in einem humanen Ganzen» an.
Er ist lediglich ein Werkzeug, um Daten zu sammeln,
von denen weder bewiesen werden kann, ob sie der Wahrheit entsprechen, noch belegt ist,
auf welche Weise sie tatsächlich zur Lösung der nationalen und globalen Probleme beitragen.
Das, was diesem Staat am meisten fehlt, sind neue, wirkungsvolle und zukunftsweisende Ideen,
die mithelfen, die anstehenden Schwierigkeiten tatsächlich zu lösen.
Datensammlungen wie der Mikrozensus grenzen die Möglichkeiten
des menschlichen Bewußtseins derartig auf ein Minimum an Zahlenmaterial ein,
daß kein Raum mehr bleibt für diese notwendigen inspirierenden Ideen.
Da nun aber die Inspiration der wesentliche Sinn meiner Arbeit ist, würde mich die Teilnahme
am Mikrozensus regelrecht bei der Ausübung meines Berufes behindern.

3. Ich behaupte nicht von mir, die Lösung der politischen Probleme zu kennen,
schließlich bin ich ein Silberschmiedemeister und kein Politiker.
Ich habe aber 16 Jahre bei meinem geistigen Lehrer Johannes Heinz Löffler gelernt,
wie ich mich selbst im Bewußtsein und im Herzen dafür öffnen kann,
die inspirierenden Eingebungen wahrzunehmen, die mir in meinem Alltag
und in meiner Arbeit helfen, auch scheinbar ausweglose Situationen zu meistern.
Deshalb weiß ich, wie es möglich ist und daß es jedem Menschen möglich ist,
sich selbst im Bewußtsein und im Herzen zu öffnen.
Diese Freiheit und Möglichkeit des Mensch-Seins,
ist für mich vollkommen identisch mit der «Würde des Menschen»,
die durch unser Grundgesetz fundamental abgesichert ist.

Martin Bläse

Unter anderem mit dieser Begründung hat unser Anwalt Anfang März
beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde über das Verwaltungsgerichtsurteil eingelegt.
Außerdem hat er Bezug genommen zu einem ganz neuen Verfassungsgerichtsurteil:
"Die freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist von dem Grundrecht aus Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I GG verbürgt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnisse des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1<43>). Das Grundrecht dient dabei auch dem Schutz vor einem Einschüchterungseffekt, der entstehen und zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung anderer Grundrechte führen kann, wenn für den Einzelnen nicht mehr erkennbar ist, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Die Freiheit des Einzelnen, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden, kann dadurch wesentlich gehemmt werden. Ein von der Grundrechtsausübung abschreckender Effekt fremden Geheimwissens muss nicht nur im Interesse des betroffenen Einzelnen vermieden werden. Auch das Gemeinwohl wird hierdurch beeinträchtigt, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfGE 65,1 <43>)."

Am 12. Mai erhielten wir Antwort vom Oberverwaltungsgericht.
Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Hier ein kleiner Ausschnitt der Urteilsbegründung:
(...)
Doch auch den diesbezüglichen Ausführungen des Antragstellers lässt sich nicht entnehmen, dass und gegebenenfalls wodurch „der Kernbereich geschützter Gewissens- und Bekenntnisfreiheit" entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts berührt würde. Insoweit hätte es seitens des Antragstellers substantiierter Darlegungen und nachvollziehbarer verfassungsrechtlicher Argumentationsansätze bedurft. Hieran fehlt es. Insbesondere der Hinweis des Antragstellers, allein schon unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Schutz vor einem Einschüchterungseffekt – sei der Kernbereich geschützter Gewissens- und Bekenntnisfreiheit neu zu bestimmen, genügt im vorliegenden Zusammenhang nicht. Denn um der ihm gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO obliegenden Darlegungspflicht zu entsprechen, hätte der Antragsteller jedenfalls in groben Zügen erläutern müssen, auf welche Weise die von ihm geforderte Neubestimmung zu erfolgen hätte. Das hat er nicht getan.


Schließlich rechtfertigt die der Beschwerdebegründung als Anlage beigefügte persönliche Erklärung des Antragstellers vom 03. März 2006 kein für ihn günstigeres Ergebnis. Denn diese Erklärung enthält keine weitergehenden rechtlichen Ansätze, aus denen sich die Unrichtigkeit des erstinstanzlichen Beschlusses ergäbe. Eine Aussetzung der Verfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG kommt in diesem Verfahren nicht in Betracht.

Dieser Beschluß ist unanfechtbar.
Und das nennt sich nun Rechtsstaat.
Das ist aber für uns noch lange kein Grund aufzugeben!

Am 6.6.06 wurde die Auswertung des Mikrozensus 2005 veröffentlicht.
Die Zwangsgeldforderungen wurden deshalb aber bisher nicht zurückgenommen.
Ebenfalls am 6.6.06 erschien in der «taz nord» ein Artikel über uns, über den wir gar nicht glücklich waren.
Eine Woche später hat die taz deshalb einen Leserbrief von uns veröffentlicht:
Zu dem Artikel «Die Verweigerer von Hasselburg» vom 6. 6. 2006 möchten wir als Betroffene folgendes klarstellen:

Unser wesentliches Anliegen ist nicht die Verweigerung.
Wir haben uns an die Presse gewandt, um die aktuelle Brisanz des Mikrozensus deutlich zu machen,
wie sie jeden Menschen in diesem Land treffen kann und durch die bevorstehende Volkszählung 2010 auf uns alle zukommt.
Bei unserer Recherche sind wir wiederholt den Gefahren des Datenmißbrauchs begegnet.
Wir beteiligen uns nicht am Mikrozensus, weil er unserer Meinung nach nicht zur Lösung der gesellschaftlichen Probleme beiträgt.
Statt dessen wird versucht, die Selbständigkeit und Freiheit des Menschen so einzuschränken,
daß er möglichst einfach zu manipulieren ist.
Die angewandten Zwangsmaßnahmen lehnen wir entschieden ab und stellen hiermit klar, daß wir es weder auf Zwangsgeld
noch auf Beugehaft anlegen und auch kein Zwangsgeld bezahlt haben, wie es der Artikel vermittelt.
In einer Demokratie muß die Freiheit bestehen,  seinem Gewissen zu folgen und zu seiner Haltung zu stehen,
ohne dafür repressive Maßnahmen befürchten zu müssen.
Viele Betroffene füllen die Fragebögen aus, damit ihnen das, was wir bereits hinter uns haben, erspart bleibt.
Die im Artikel teilweise falsche Beschreibung unserer Lebensumstände, lenkt von einer sachlichen Auseinandersetzung ab.
Das subtil aufgestellte Klischee dient weder der Sache noch entspricht es uns. Wir sind keine «realitätsfremden Esoteriker»,
die keine Ahnung von den gesellschaftlichen Vorgängen haben.
Unsere spirituelle Ausrichtung gibt uns die Kraft, den staatlichen Übergriffen,
denen wir durch den Mikrozensus ausgesetzt sind, standzuhalten und zu begegnen.
Sie ist Grundlage unserer eigenen Weiterentwicklung, die sich fruchtbar auf unsere jeweilige gesellschaftliche Aufgabe auswirkt.

Gerade von der taz hätten wir uns eine sachliche Berichterstattung und eine klare Stellungnahme gewünscht.

Gegen einen erneuten Bescheid vom 17. Mai mit einen zusätzlichen Zwangsgeldandrohung von 300,- €
hat unser Anwalt Wiederspruch eingelegt «da die Mikrozensuserhebung abgeschlossen ist».
Darauf schrieb das Statistische Amt am 20. Juni:
«Bis zur Entscheidung über diese Rechtsmittel werden wir keine Vollzugsmaßnahmen ergreifen»

21. August 2006
Mit Schreiben vom 25. Juli 2006 hat das Statistische Amt unseren Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen.
Unsere Auskünfte könnten zwar nicht mehr für die Jahresergebnisse 2005 genutzt werden,
sollen aber Eingang finden in Untersuchungen, die für den gesamten Zeitraum, für den der Befragungsbezirk ausgewählt wurde, durchgeführt werden.
Unser Bezirk bleibt noch bis 2008 in der Stichprobe.

Dies ist ein klarer Fall von Behördenwillkür,
denn in einen ähnlichen Fall in Bayern wurde das Zwangsgeldverfahren eingestellt,
weil die Daten nicht mehr verwertet werdet können.

Parallel dazu haben sich neue Möglichkeiten gezeigt.
Durch unsere Veröffentlichungen sind wir aufmerksam gemacht worden auf das Informationsfreiheitsgesetz für Schleswig-Holstein.
Dieses Gesetz gibt uns die Möglichkeit nun unsererseits der Behörde Fragen zu stellen, die diese beantworten muß.

Die Briefwechsel, die sich daraufhin entwickelt haben, sind sehr aufschlußreich
und ich werde demnächst einige Auszüge daraus hier veröffentlichen.
Nur eines jetzt schon:
Zum ersten Mal in diesem Vorgang habe ich das Gefühl, es mit Menschen zu tun zu haben
und nicht mit einem anonymen Amt.

28. November 2006
Ich habe es aufgegeben auf sachliche und vollständige Antworten auf meine Fragen gemäß Informationsfreiheitsgesetz zu warten.
Da ich nicht die Absicht habe, irgend jemanden persönlich bloßzustellen,
gebe ich hier nur meine letzte Frage und die daraus folgende Reaktion wieder.
Wer sich für mehr Einzelheiten interessiert, kann mich ja mal besuchen und «Akteneinsicht» nehmen.
Ich habe nichts zu verbergen!

18. August 2006
Gibt es irgendwelche Studien, Untersuchungen, statistische Erhebungen oder ähnliche Nachweise darüber,
wie der Mikrozensus zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Deutschland beigetragen hat?
Wenn «ja» dann bitte ich darum, mir diese zuzusenden oder mir mitzuteilen,
wo ich diese erhalten oder zumindest einsehen kann.
Wenn «nein», dann möchte ich von Ihnen wissen warum nicht.
Die Behörde macht die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats zugänglich.
(§ 7 Abs 1 Informationsfreiheitsgesetz für Schleswig-Holstein)
19. Oktober 2006
(...)

In unserem Schreiben vom 25.  Juli 2006 bin ich aus meiner Sicht ausführlich auf Ihre Fragen eingegangen
und habe damit den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes entsprochen.
Darüber hinaus habe ich noch einmal Ihre Meinung über den Mikrozensus im Internet
unter www.kult-ur-sprung nachgelesen und mich bestätigt gefühlt,
dass Sie sachlichen Argumenten zu diesem Thema kaum aufgeschlossen sind.
Ich beabsichtige daher nicht, den Schriftverkehr mit Ihnen fortzusetzen,
zumindest so lange nicht, bis uns die Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz vorliegt,
dem Sie unseren Schriftverkehr zugesandt haben.

(...)

In Ihrem Schreiben vom 18. August 2006 fragen Sie weiterhin,
ob der Mikrozensus zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Deutschland beigetragen hat.
Diese Bitte um Auskunft nehme ich gerne als Beispiel für die mangelnde Präzision einiger Ihrer
schon vorher gestellten Fragen.  Meinen Sie die Lebensbedingungen aller Deutschen
oder nur die von bestimmten Schichten (aktuell: Unterschichten-Problem) oder die von Ausländern
hier in Deutschland? Oder die von den Deutschen in den neuen/alten Bundesländern?
Oder meinen Sie die materiellen oder die nicht materiellen Lebensbedingungen?
Oder die der Arbeitslosen oder die der Manager? Egal wie meine Antwort lautete,
Sie beurteilten sie sicherlich mit "keine hinreichende Antwort".
Der Mikrozensus kann als amtliche Statistik und das Statistikamt als neutrale Institution
gar nicht auf die Lebensbedingungen unmittelbar einwirken, sondern lediglich der Politik,
Wissenschaft, Wirtschaft, der Öffentlichkeit und den Verbänden die durch den Mikrozensus gewonnenen
Informationen bereitstellen und fachlich beraten. Zu welchen Zielen und Zwecken die Konsumenten
die Mikrozensusdaten nutzen entzieht sich unserem Einfluss.

Zum Schluss unserer Korrespondenz bitte ich um Nachsicht,
dass wir nicht immer zügig auf Ihre Fragen geantwortet haben.
Urlaub und enge Personalkapazitäten verhinderten eine promptere Antwort.

Mit freundlichen Grüßen ...
28. November 2006
Sehr geehrter Herr ...!

Auch wenn Sie mir nicht mehr antworten möchten, hält mich das nicht davon ab,
Ihnen noch einmal zu schreiben, da ich Sie noch auf einiges aufmerksam machen möchte.

Als erstes erlaube ich mir, Sie daran zu erinnern,
daß ich mir diese Auseinandersetzung,
die auch mir keineswegs ein besonderes Vergnügen bereitet hat,
nicht ausgesucht habe, sondern daß sie mir von Ihrer Behörde aufgezwungen worden ist!

Was meinen Sie mit den «sachlichen Argumenten»,
für die ich angeblich nicht aufgeschlossen bin? Etwa Ihre Zwangsgeldforderungen?

Sie wissen selbst, daß Sie den Anforderungen
des Informationsfreiheitsgesetzes nicht ganz nachgekommen sind.
Auch wenn dieses Gesetz Sie nicht dazu verpflichtet,
die Ihnen vorliegende Informationen zu kommentieren,
haben Sie mir z.B. mein Recht auf Akteneinsicht ohne ein Wort der Begründung
(s. § 7 Abs. 2 IFG-SH) verweigert (Antrag 1 vom 1. Juli 2006),
obwohl Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind «nach Wahl der Antragstellerin oder des Antragstellers
Auskunft zu erteilen oder die Informationsträger zugänglich zu machen, die die begehrten Informationen
enthalten.» (§5 Abs.2 IFG-SH)

Zu meiner Frage vom 18. August 2006 werfen Sie mir mangelnde Präzision vor,
dabei haben Sie selbst meine Frage gar nicht präzise wiedergegeben:
Ich habe nämlich nicht gefragt, ob der Mikrozensus zur Verbesserung
der Lebensbedingungen in Deutschland beigetragen hat,
sondern ob es «irgendwelche Studien, Untersuchungen, statistische Erhebungen
oder ähnliche Nachweise darüber» gibt.
(In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf §6 Abs. 2 und 3 IFG-SH aufmerksam machen.)(siehe unten)
Ihrer Antwort entnehme ich, daß es solche Studien nicht gibt,
weil es nicht der Sinn des Mikrozensus ist, zu diesen Verbesserungen beizutragen.
Das ist vor allem deshalb bedauerlich, weil genau das die «sachlichen Argumente»
hätten sein können, die auch mich vom Nutzen des Mikrozensus hätten überzeugen können.

Nach diesen Erfahrungen mit Ihrer Behörde möchte ich Ihnen zusammenfassend sagen,
daß ich die größte Gefahr einer solchen Datenerfassung
in dem intellektuell-materialistischen Weltbild sehe, das dahinter steht
und das davon ausgeht, daß das menschliche Leben und Zusammenleben
durch das Sammeln von Daten erfaßt und gelenkt werden könnte.
Diesen Glauben teile ich nicht und ich werde mich auch nicht an ihm beteiligen
oder ihn irgendwie unterstützen, denn ich halte ihn für eine gefährliche Illusion.
Ich habe aus Erfahrung gelernt, daß die Quelle der Schöpfung alles Leben führt,
und darauf richte ich mich aus.

Am Ende Ihres Briefes bitten Sie mich ganz menschlich um Nachsicht
für die Verzögerung Ihrer Antworten, obwohl Sie ganz genau wissen,
daß Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, mir die gewünschten Informationen
innerhalb eines Monats zugänglich zu machen. (§7 Abs.1 IFG-SH)

Im Gegenzug bitte ich Sie jetzt genauso menschlich um Nachsicht,
daß ich die Mikrozensusfragen weder jetzt noch künftig beantworten werde,
weil ich es nach wie vor nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann.
Sicher haben Sie innerhalb Ihrer Behörde einen Ermessensspielraum
für eigene Entscheidungen, wie Ihre Kollegen in anderen Bundesländern auch.

Sie haben mir geschrieben,
daß Sie nicht beabsichtigen, den Schriftverkehr mit mir fortzusetzen.
Ich nehme Sie beim Wort.
Sollte ich entgegen Ihrer Aussage doch noch Post von Ihnen oder von Ihrer Behörde erhalten,
werde ich diese zurückweisen.
Deshalb sende ich auch die Papiere zurück,
die Sie mir durch Herrn Z. haben zustellen lassen.
Beendet ist beendet.


Martin Bläse
(2) Im Antrag sind die begehrten Informationen zu umschreiben. Sofern der Antragstellerin oder dem Antragsteller Angaben
 zur Umschreibung der begehrten Informationen fehlen, hat sie oder ihn die angegangene Behörde zu beraten.

(3) Der Antrag soll bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Zuständige Behörde ist die Behörde, bei der die begehrten
Informationen vorhanden sind. § 5 Abs. 2 bleibt unberührt. Ist die angegangene Behörde nicht die zuständige Behörde, so hat die
angegangene Behörde die nach Satz 2 zuständige Behörde zu ermitteln und der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu benennen.

§ 6 Informationsfreiheitsgesetz für Schleswig-Holstein
21. August 2007
Ich bin gebeten worden, meine Dokumentation fortzusetzen.
Das möchte ich hiermit tun:

Am 23. 11. 2006 hatte einer meiner Nachbarn seine Gerichtsverhandlung in Schleswig.
Unser Anliegen ist auch vom Gericht abgelehnt worden.
Am meisten betroffen gemacht, hat mich die Aussage der Richterin,
daß die Ethik nichts mit der juristischen Ebene zu tun hat.
Wozu sind denn unsere Gesetze da, wenn nicht um die Ethik zu schützen???

An dem selben Abend des Verhandlungstages kam der so genannte Erhebungsbeauftragte
mit dem Mikrozensus 2006 an unsere Türen.
Ob das abgesprochen war?

Ich habe, wie angekündigt, alle Schreiben des Statistischen Amtes ungeöffnet zurückgeschickt,
Aber von meinen Nachbarn weiß ich, daß dieses Mal die Zwangsgeldandrohungen erheblich höher ausgefallen sind.

Im Januar 2007 erhielt ich eine Vollstreckungsankündigung der Finanzbehörde Hamburg
für das erste Zwangsgeld von 150,- € für den Mikrozensus 2005,
die ich zurückwies, weil sie nicht mit den mir vorliegenden Bescheiden übereinstimmte.
Das brachte noch einmal einen Aufschub von zwei Wochen.
Doch bevor der Gerichtsvollzieher endgültig kam, erhielten wir wieder einmal Post vom Statistischen Amt:
«... da die Aufbereitung der Mikrozensuserhebung für das Berichtsjahr 2005 abgeschlossen ist,
wird die Vollstreckung des o.a. Bescheides eingestellt.»
(Hier habe ich dann doch eine Ausnahme gemacht und den Brief aufbewahrt.)

Das bedeutete, daß auch die noch ausstehende Gerichtsverhandlung abgesagt wurde.
Die bereits für die Verhandlung bezahlten Gerichtskosten haben wir nicht erstattet bekommen,
«...weil die Klage voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte.»
Das heißt also, daß das Gericht uns noch nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt hat, daß wir Recht bekommen könnten.
Ich frage mich, was dann so ein so genannter «Rechtsbehelf» auf den Bescheiden wert ist.
Wir dürfen unsere Daten abgeben und zahlen.
Das ist alles.

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